Als Möglichkeit bietet sich Ihnen dazu noch der bekannte
Tierfriedhof.
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Sie Ihr Tier auch auf Ihrem
Grundstück begraben.
Das Grundstück darf dabei nicht in der Nähe oder in einem Wasserschutzgebiet
liegen, an das Grab dürfen keine öffentlichen Wege grenzen.
Sie müssen dafür Sorge tragen, daß Ihr Tier von einer
mindestens 50 cm starken Erdschicht bedeckt wird.
In einigen Gemeinden/Städten gibt es noch zusätzliche Einschränkungen.
Deshalb möchten wir Ihnen mit der Einäscherung
eine würdevolle Möglichkeit bieten,
von Ihrem verstorbenen Tier Abschied zu nehmen.
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